Brand- und Rauchschutztüren — T30 und T90 in der Praxis
21. MAI 2026

Was Bauleiter und Generalunternehmer über T30- und T90-Türen wissen müssen — Klassifizierung, Anforderungen je nach Ausführung und typische Stolpersteine bei der Abnahme im Objektbau.
Was T30 und T90 wirklich bedeuten
T30 bezeichnet eine Tür, die im Brandfall mindestens 30 Minuten lang dem Feuerdurchtritt standhält. T90 entsprechend 90 Minuten. Diese Werte beziehen sich auf die Klassifizierung nach DIN 4102-5 beziehungsweise EN 13501-2 — je nach Ausführung des jeweiligen Türsystems.
Wichtig ist: Die Klassifizierung gilt ausschließlich für die geprüfte Einheit. Eine T30-Tür ist nur dann T30, wenn Türblatt, Zarge, Beschlag und Einbau exakt der Klassifizierungsunterlage entsprechen. Tauscht man zum Beispiel die Drückergarnitur gegen ein nicht geprüftes Produkt aus, erlischt die Klassifizierung.
Brandschutztüren werden oft mit Rauchschutzanforderungen kombiniert (Kennzeichnung: RS). Eine T30-RS-Tür hält dem Feuer 30 Minuten stand und ist gleichzeitig rauchdicht ausgeführt. Diese Kombinationen sind anhand der jeweiligen Herstellerunterlagen abzustimmen.
T30 bis T120 — die Feuerwiderstandsklassen im Überblick
Die Klassenbezeichnung gibt die Mindestdauer an, für die das Bauteil dem Feuerdurchtritt im Prüfversuch standhält. Welche Klasse im konkreten Bauvorhaben gefordert ist, ergibt sich aus dem Brandschutzkonzept — nicht aus einer pauschalen Regel:
- T30 — mindestens 30 Minuten Feuerwiderstand. Häufigste Anforderung an Rettungswegtüren und Treppenhäuser in mehrgeschossigen Gebäuden.
- T60 — mindestens 60 Minuten Feuerwiderstand. Zwischenstufe, die je nach Landesbauordnung und Gebäudeklasse als eigenständige Anforderung auftreten kann.
- T90 — mindestens 90 Minuten Feuerwiderstand. Typisch für hochfeuerhemmende bis feuerbeständige Bauteile, häufig bei höheren Gebäudeklassen.
- T120 — mindestens 120 Minuten Feuerwiderstand. Sonderanforderung für Gebäude mit besonders hohem Schutzbedarf, etwa bestimmte Industrie- oder Hochhausbauten.
Welche dieser Klassen für welches Bauteil im konkreten Projekt gilt, entnehmen Bauleiter und Planer dem genehmigten Brandschutzkonzept des Gebäudes — dieses wiederum leitet sich aus der jeweiligen Landesbauordnung und der Gebäudeklasse ab. Da sich die 16 Landesbauordnungen trotz gemeinsamer Musterbauordnung in Details unterscheiden, sollte von keiner bundesweit einheitlichen Regel ausgegangen werden — die tatsächlich geforderte Klasse ist objektbezogen zu prüfen.
Anforderungen je nach Ausführung
Welche Tür wo eingesetzt wird, ergibt sich aus dem Brandschutzkonzept des jeweiligen Objekts. Bauleiter sollten dieses Konzept nicht erst bei der Lieferung der Türen zur Hand nehmen, sondern bereits in der Ausschreibungsphase einsehen.
Maßgebliche Prüfpunkte sind: Welche Türklassifizierung (T30, T90) ist gefordert? Sind zusätzliche Anforderungen (RS, Einbruchhemmung, Schallschutz) zu erfüllen? Welche Anschlagrichtung ist vorgesehen? Welche Bedienelemente (Panikfunktion, elektrische Verriegelung) sind erforderlich?
Diese Anforderungen sind objektbezogen zu prüfen. Eine pauschale „Brandschutztür" gibt es im Objektbau nicht — es gibt nur die für das jeweilige Bauteil und die jeweilige Anforderung geprüfte und klassifizierte Lösung.
„Im Brandschutz ist die saubere Dokumentation entscheidend. Wer hier improvisiert, riskiert nicht nur Mängel — sondern auch die Klassifizierung des gesamten Bauteils."
Häufige Mängel bei der Abnahme
Bei der Übergabe von Brand- und Rauchschutztüren tauchen wiederkehrende Mängel auf. Wer diese vorab kennt, kann sie frühzeitig vermeiden:
- T (Türblatt) — Türblatt und Zarge stimmen nicht überein, geprüfte Einheit nicht dokumentiert.
- B (Beschlag) — Nicht geprüfter Drücker oder nicht geprüftes Schloss verbaut — Klassifizierung erlischt.
- D (Dichtung) — Rauchdichtung fehlt, beschädigt oder falsch positioniert — RS-Anforderung nicht erfüllt.
- S (Schließfolge) — Bei zweiflügeligen Türen falsche Schließfolge — Selbstschluss nicht gewährleistet.
Wartung und Prüfpflicht klassifizierter Türen
Eine einmal klassifizierte Brandschutztür bleibt nicht automatisch dauerhaft funktionstüchtig. Selbstschließende Türen unterliegen der Abnutzung: Türschließer verlieren mit der Zeit an Schließkraft, Dichtungen altern, Feststellanlagen können sich dejustieren. Deshalb sehen die meisten Brandschutzkonzepte eine regelmäßige Wartung und Funktionsprüfung vor — objektbezogen und anhand der Herstellervorgaben festzulegen, bei stark frequentierten Türen in der Regel häufiger als bei selten genutzten.
Diese Prüfung sollte dokumentiert werden — mit Prüfplakette und Wartungsprotokoll, damit der ordnungsgemäße Zustand im Bedarfsfall (Brandschutzbegehung, Versicherung, Behörde) nachweisbar ist. Die Wartung klassifizierter Türen ist damit ebenso objektbezogen zu planen wie die ursprüngliche Montage — mehr dazu unter Wartung & Service.





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