Stahlzargen nach DIN 18111 —
was Bauleiter und Planer prüfen sollten
21. MAI 2026

Stahlzargen für Bauprojekte unterliegen in Deutschland der DIN 18111 — der Norm, die Maße, Zusatzanforderungen und Rohbautoleranzen für Türzargen aus Stahl regelt. Wer als Bauleiter, Planer oder Generalunternehmer Zargen ausschreibt oder abnimmt, sollte die Struktur dieser Norm kennen. Dieser Artikel ordnet die drei Teile der DIN 18111 ein und zeigt, worauf es beim Aufmaß und bei der Montage objektbezogen ankommt.
Die drei Teile der DIN 18111 im Überblick
DIN 18111-1 regelt die Grundmaße für Stahlzargen und die zugehörigen Türblätter — die Grundlage, auf der Ausschreibung und Bestellung aufbauen. DIN 18111-2 betrifft Zargen mit Zusatzanforderungen, etwa Brand-, Rauch- oder Schallschutz sowie Einbruchhemmung, und legt fest, welche Befestigungsarten je nach Wandaufbau zulässig sind. DIN 18111-3 schließlich regelt die zulässigen Toleranzen der Rohbauöffnung, an denen sich Aufmaß und Montage orientieren müssen.
Für die Praxis auf der Baustelle heißt das: Eine Zarge, die nach Teil 1 korrekt bemessen ist, kann trotzdem nicht passgenau sitzen, wenn die Wandöffnung außerhalb der in Teil 3 zulässigen Toleranz liegt. Und eine Zarge mit Brandschutzfunktion nach Teil 2 verliert ihre Zulassung, sobald sie abweichend von den Herstellerunterlagen befestigt wird.
Die Schnittstelle zur Rohbauleistung wird dabei oft unterschätzt: Toleranzen der Bauöffnung, Untergrundbeschaffenheit und die Wahl des Befestigungssystems entscheiden, ob die Zarge dauerhaft hält oder nach kurzer Nutzungsdauer Spannungsrisse zeigt.
Warum die Rohbautoleranz nach Teil 3 über die Montage entscheidet
Ein präzises Aufmaß ist die Voraussetzung für eine reibungslose Montage. Maßprotokolle dokumentieren die Bauöffnung im Ist-Zustand und werden objektbezogen gegen die nach DIN 18111-3 zulässige Toleranz geprüft — sie sind die Grundlage für die Bestellung der Zarge in der korrekten Größe, Wandstärke und Befestigungsvariante.
Liegt die Wandöffnung außerhalb der zulässigen Toleranz, entscheidet sich objektbezogen, ob die Wandöffnung nachgearbeitet oder eine andere Befestigungslösung gewählt wird. Diese Prüfung lässt sich nicht pauschal vorwegnehmen — sie gehört in jedes Aufmaßprotokoll.
In der Praxis empfehlen wir Bauleitern und Projektleitern, das Aufmaß möglichst spät im Rohbau-Zeitplan einzuplanen — idealerweise nach Putz und Estrich. So werden spätere Maßabweichungen minimiert und die Zarge passt beim ersten Anlauf.
„Koldere hat unsere Projekttermine eingehalten und die Stahlzargen objektbezogen montiert — saubere Dokumentation, klare Schnittstellen, zuverlässige Kolonnen. Wir haben jederzeit gewusst, was als Nächstes auf der Baustelle passiert."
DIN 18111 in der Praxis: die drei Teile im Vergleich
Für Ausschreibung, Aufmaß und Abnahme hilft es, die drei Teile der Norm klar auseinanderzuhalten. Die folgende Übersicht ordnet ein, welcher Teil wofür zuständig ist — die genauen Maß- und Toleranzwerte sind objektbezogen und anhand der aktuellen Normfassung sowie der Herstellerunterlagen zu prüfen:
- DIN 18111-1 — Maße — Grundmaße für Stahlzargen und zugehörige Türblätter; Grundlage für Ausschreibung und Bestellung.
- DIN 18111-2 — Zusatzanforderungen — Zargen mit Brand-, Rauch- oder Schallschutz bzw. Einbruchhemmung sowie zulässige Befestigungsarten je nach Wandaufbau.
- DIN 18111-3 — Rohbautoleranzen — zulässige Maßabweichungen der Wandöffnung, an denen sich Aufmaß und Montage orientieren müssen.




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